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Zeugenschutzmaßnahme

Mit Hilfe der Zeugenschutzmaßnahme sollen insbesondere Zeugen, die sich durch wahrheitsgemäße Aussagen in Gefahr bringen, geschützt werden (selbstverständlich auch Familienangehörige). Beispielsweise können diese durch Handlanger des Angeklagten eingeschüchtert, bedroht oder anderseitig manipuliert werden.

Durch Zeugenschutzmaßnahmen soll es solchen Zeugen möglich gemacht werden, dass sie ihre Aussagen möglichst gefahrlos und wahrheitsgemäß vor Gericht bringen können. Zeugenschutz wird nach Ende des Gerichtsprozesses u.U. auf Lebenszeit fortgesetzt.

 
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