Im Strafrecht wird der Rechtsbeistand eines Zeugen als Zeugenbeistand bezeichnet. Der Rechtsbeistand ist eine Person, die die Vollerlaubnis hat, rechtsberatend und -besorgend auf allen Rechtsgebieten, mit Ausnahme von Steuer- und Monopolsachen, zu sein. Ist der Rechtsbeistand Mitglied einer Rechtsanwaltskammer, unterliegt er demselben Berufsrecht der Rechtsanwälte.