Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen zwei Formen unterschieden, dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt. Voraussetzung für den Trennungsunterhalt ist, dass die Eheleute getrennt leben. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte hat Anspruch auf den Trennungsunterhalt. Der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt ist mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen möglich und keine Selbstverständlichkeit mehr. Denn nach einer rechtskräftigen |Scheidung hat jeder Ehegatte die Verpflichtung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

 
Unfallregulierung Chemnitz, Schuldenregulierung Chemnitz, Opferentschaedigung Chemnitz, Sorgerecht Chemnitz, Rechtsanwaltskanzlei Chemnitz, Sanierungsberatung Chemnitz, Dokumentationsfehler Chemnitz, Erwerbsminderungsrente Chemnitz, Verwaltungsrecht Chemnitz, Abmahnung Chemnitz